, Juhre Sascha

Baumschnittseminar

Obstbaumschnitt in der Praxis

Am 22.02.2025 wurde durch die Fachberatung der Obstbaumschnitt angeboten. 

Einige Gartenmitglieder sind der Einladung gefolgt. Es gab erst einen kleinen theroetischen Teil. 

nach dem Theorieteil folgte dann der Praktische Teil auf P6, dort standen 2 Apfelbäume, die bereits seit mehreren Jahren keinen Schnitt mehr gesehen hat. Die Bäume leiden auch bereits an Alternanz. Angedacht war der Erhaltungsschnitt, nun mussten wir umschwenken auf den Verjüngungsschnitt.

Also haben wir uns die beiden Bäume angeschaut und uns dann an die Arbeit gemacht. Ein starker Rückschnitt fördert einen starken Austrieb, vor allem die Wasserschosse, aber bei diesen Bäumen mussten wir trotzdem stark ausschneiden. Auch waren schon starke Beschädigungen an dem Baum zu erkennen, die wir dann auch rausgeschnitten haben. Zudem mussten wir aufpassen, das wir das Gewicht entlasten, da die Bäume schon sehr schräg stehen. Die Bäume werden in diesem Jahr nicht viel tragen, da sie sich erstmal erholen müssen, aber im nächsten Jahr sollte das Ergebnis dann zu sehen sein. Ein regelmäßiger Schnitt ist wichtig um die Bäume durch zu vieles wegschneiden nicht zu stressen, denn auch das fördert die Wasserschosse.

 

Nachdem wir die beiden Bäume fertig hatten, ging es eigentlich zurück zur Gemeinschaftslaube, aber eine Teilnehmerin, wollte das erlernte gleich umsetzen, und so haben wir bei ihr auch noch den Baum bearbeitet.

Somit konnten wir alle Teilnehmer gut angelernt in den Rest des Tages entlassen.

Im Herbst wird es einen weiteren Lehrgang geben.

Bitte denkt daran, dass ihr am dem 01.März keine Radikalschnitte mehr machen dürft. 

Denn das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 39, dass es verboten ist, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- € geahndet werden.